Jede Anlage zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität ist regelmäßig zu überprüfen, ob sie den Bewilligungsbescheiden und den sonstigen elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist, je nach Bundesland, in 5- oder 10-jährlichen Zeitabständen durchzuführen. siehe Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 – Bgld. ElWG 2006
TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach den elektrizitätsrechtlichen Landesgesetzen.