§ 17 - Bgld. ElWG 2006 - Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006

Jede Anlage zur Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität ist regelmäßig zu überprüfen, ob sie den Bewilligungsbescheiden und den sonstigen elektrizitätsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist, je nach Bundesland, in 5- oder 10-jährlichen Zeitabständen durchzuführen. siehe Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 – Bgld. ElWG 2006

TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach den elektrizitätsrechtlichen Landesgesetzen.

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