§ 14a - RLG - Rohrleitungsrecht

Rohrleitungsanlagen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern dienen, sind alle 10 Jahre von einer akkreditieren Prüfstelle auf ihren Zustand zu prüfen.

Eine gesonderte Aufforderung durch die Behörde ist nicht erforderlich (Bringschuld des Betriebes). Achtung: Begehungen durch Behördenorgane ersetzen keinesfalls diese gesetzliche Prüfpflicht!

TÜV AUSTRIA ist die einzige akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 14a RLG.

Ich bin tami

close

Sind Sie zum ersten Mal hier? Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

arrow right red

Lösung finden

arrow right red

Wissenschaftspreis einreichen

arrow right red

arrow leftZertifikate prüfen

close
  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

arrow leftLösung finden

close

arrow leftWiPreis einreichen

close

arrow left

close

arrow leftWiPreis einreichen

close

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*

You cannot copy content of this page