Solution: Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
Solution: Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
Risikobewertung von Wasserversorgungsanlagen
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Mit der Neufassung der Europäischen Trinkwasser-Richtlinie ist die Durchführung einer Risikobewertung für Wasserversorgungsanlagen, welche mehr als 100 m³ Wasser pro Tag abgeben oder mehr als 500 Personen versorgen, bis zum 12. Januar 2029 verpflichtend. Die Risikobewertung und die daraus abgeleiteten Risikomanagementmaßnahmen sind regelmäßig, zumindest alle sechs Jahre, zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Die Ergebnisse sind einem Risikomanagement zu unterziehen. Die Risikobewertung muss sich auf die allgemeinen Grundsätze der Risikobewertung stützen. Grundlage dafür bilden internationalen Normen wie die EN 15975-2 „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement“.