Solution: Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
Solution: Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
TÜV AUSTRIA Prüfung gemäß § 119 Abs. 8 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)
Akkreditierung
Informationen
Jede Bergbauanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob diese dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen bergbaurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen – ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).
Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!