Solution: Optische Strahlung
Solution: Optische Strahlung
Optische Strahlung
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VOPST (Verordnung optische Strahlung - BGBl. II 2010/221)
Als akkreditierte Prüfstelle prüft TÜV AUSTRIA für Hersteller und Betreiber Laser und Laseranlagen nach der Reihe EN 60825 Sicherheit von Lasereinrichtungen.
Seit 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, im Betrieb eine Evaluierung von Gefahren ausgehend von der Wirkung künstlicher und natürlicher optischer Strahlung durchzuführen. Diese Verordnung betrifft den gesamten Wellenlängenbereich von 100nm < λ < 1mm. Dazu gehört z. B.: Beleuchtung, Sonnenbestrahlung, Laserstrahlung, UV- und IR-Strahlung. Entsprechung der Verordnung ist ein „VOPST–Dokument“ zu erstellen. Gerne erstellen wir für Sie dieses Dokument bzw. unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.
Jede Art elektromagnetischer Strahlung führt ab einer gewissen Intensität zu Gefährdungen von Lebewesen. Dies betrifft auch den Bereich der optischen