Ölkesseleinbauverbotsgesetz erlassen

01.03.2020

Neues Verbot von Heizkesseln für fossile Brennstoffe in Neubauten

Mit dem Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG 2019), das mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat, wird die Unzulässigkeit der Aufstellung sowie des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für fossile Brennstoffe in Neubauten festgelegt.

Die zentrale Bestimmung des Bundesgesetzes im exakten Wortlaut: „Die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sind unzulässig.“

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Klima- und Energieziele: Dekarbonisierung im Gebäudesektor

Demnach sind von diesem Verbot (momentan noch) alle neu errichteten Gebäude betroffen – einschließlich gewerbliche Betriebe. Die seit Anfang des Jahres gültige gesetzliche Regelung betrifft aktuell keine Bestandsanlagen. Erklärter Wille der österreichischen Regierung zur Erreichung der Pariser Klimaziele in Bezug auf die Energiewende im Gebäudesektor ist die Ausweitung des Verbots auf bestehende Ölkessel in den kommenden Jahren.

Die Umsetzung des Verbotes erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren („Dies ist in den Verfahren, die derartige Anlagen zum Gegenstand haben, umzusetzen“). Reparaturen, Austausch gleichartiger Anlagenteile etc. sind somit weiterhin erlaubt.

Für weitergehende Auskünfte steht das Legal Compliance Team des TÜV AUSTRIA gerne zur Verfügung!

Tipp: Für den Ersatz von Ölkesseln durch Geräte, welche mit s. g. „erneuerbarer“ Energie betrieben werden, können diverse finanzielle Förderungen in Anspruch genommen werden!

v.l.: Dipl.-Umweltwiss. Mag. Markus Manz (CEO Software Competence Center Hagenberg (SCCH)), Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und DI Dr. Stefan Haas (CEO TÜV AUSTRIA) (c) Land OÖ/Peter Mayr

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TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) verkündeten bei einer Pressekonferenz mit dem Oberösterreichischen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und dem Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner die Gründung von Österreichs erster KI Test- und Qualifizierungshub.

 

https://www.trustifai.at | TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) gründen in einer wegweisenden Kooperation mit TRUSTIFAI Österreichs erstes KI Test- und Qualifizierungshub. TRUSTIFAI dient der Überprüfung und Zertifizierung von KI-Anwendungen. Durch ein unabhängiges Qualitätssiegel nach höchsten Standards wird Vertrauen in die sichere und zuverlässige Anwendung von KI geschaffen, was wiederum das Wachstum des KI-Marktes weiter vorantreibt.

TÜV AUSTRIA & Software Center Hagenberg Joint Venture

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Sichere & zuverlässige Anwendung von KI

https://www.trustifai.at | TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) gründen in einer wegweisenden Kooperation mit TRUSTIFAI Österreichs erstes KI Test- und Qualifizierungshub. TRUSTIFAI dient der Überprüfung und Zertifizierung von KI-Anwendungen. Durch ein unabhängiges Qualitätssiegel nach höchsten Standards wird Vertrauen in die sichere und zuverlässige Anwendung von KI geschaffen, was wiederum das Wachstum des KI-Marktes weiter vorantreibt.

v.l.n.r.: TÜV AUSTRIA Sachverständiger Rudolf Reisner, Auhof Center und Riverside-Eigentümer Kommerzialrat Peter K. Schaider, TÜV AUSTRIA Legal Compliance-Vertriebsleiter Günther Strobel und TÜV AUSTRIA Sachverständiger Mario Ullram (c) APA Fotoservice / Krisztian Juhasz

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Das Auhof Center im Westen von Wien mit über 150 Shops und die Riverside Shopping Mall mit mehr als 50 Geschäften im Süden der Hauptstadt vertrauen bei der Überprüfung ihrer Shoppingcenter bereits seit nunmehr zehn Jahren auf die fachliche Expertise von TÜV AUSTRIA.

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Das Unternehmen konnte sich insbesondere im Bereich der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgreich auf dem italienischen Markt etablieren.

Forschungsanlage „Underground Sun Storage 2030“ Bildnachweis: RAG / TV 1

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TÜV AUSTRIA prüft weltweit ersten geologischen Wasserstoffspeicher

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Forschungsanlage „Underground Sun Storage 2030“ Bildnachweis: RAG / TV 1
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