Auflastung für E-Nutzfahrzeuge

27.03.2023

Eine Erhöhung der Nutzlast und des höchst zulässigen Gesamtgewichts ist bei den meisten Nutzfahrzeugen kein Problem. Bei Fahrzeugen mit E-Antrieb bringt dies den Vorteil, dass diese mit 4.250 kg Gesamtgewicht noch mittels B-Führerschein für Gewerbefahrten genutzt werden können.

Eine interessante Lösung, die beispielsweise eine gesamte bestehende Flotte, ohne teure Neuanschaffungen, effizienter machen kann. Wichtig ist hierbei selbstverständlich die juristischen Einschränkungen im Blick zu behalten, denn sollte es durch die Auflastung zu einer Fahrzeugklassenänderung von N1 auf N2 kommen, müssen zusätzliche technische Vorschriften beachtet werden.

Konkret funktioniert die Auflastung mittels Dehnmessstreifentest, es kann so ganz einfach herausgefunden werden, um wie viel mehr das Fahrzeug belastet werden kann. Wie genau dieses Verfahren funktioniert, sehen Sie im nachfolgenden Video:

Die höchstzulässige Nutzlast hat auch einen Einfluss auf Kaufförderungen von E-Fahrzeugen, somit kann die Auflastung trotz nötiger Investition einen großen finanziellen Vorteil mit sich bringen. Besonders, da der Prüfvorgang nicht für jedes einzelne Fahrzeug individuell durchgeführt werden muss. Ist der Fahrzeugtyp bereits geprüft ist, können weitere Exemplare mittels Prüfgutachten genehmigt werden und müssen nur mehr durch die Landesregierung typisiert werden.

Neben der Auflastung ist auch die Erhöhung der Anhängelast eine interessante Möglichkeit, um die Nutzbarkeit einer bestehenden Flotte zu erweitern. Der dafür benötigte Carlos-Test (ECE-Zyklus) wird auf einem speziellen Prüfstand, nach exakt definierten Vorgaben durchgeführt. Unsere Experten beraten Sie gerne, um die für Sie individuell passende Lösung zu finden.

Kontakt:
Mag. Christian Rötzer, Geschäftsführer TÜV AUSTRIA Automotive
Ing. Andreas Pfiel, Teamleiter Fahrzeugtechnik & Typgenehmigung TÜV AUSTRIA Automotive

v.l.: Dipl.-Umweltwiss. Mag. Markus Manz (CEO Software Competence Center Hagenberg (SCCH)), Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und DI Dr. Stefan Haas (CEO TÜV AUSTRIA) (c) Land OÖ/Peter Mayr

TRUSTIFAI

Das Qualitätssiegel für Künstliche Intelligenz
Österreichs erster KI Test- und Qualifizierungshub

TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) verkündeten bei einer Pressekonferenz mit dem Oberösterreichischen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und dem Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner die Gründung von Österreichs erster KI Test- und Qualifizierungshub.

 

v.l.: Dipl.-Umweltwiss. Mag. Markus Manz (CEO Software Competence Center Hagenberg (SCCH)), Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und DI Dr. Stefan Haas (CEO TÜV AUSTRIA) (c) Land OÖ/Peter Mayr
https://www.trustifai.at | TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) gründen in einer wegweisenden Kooperation mit TRUSTIFAI Österreichs erstes KI Test- und Qualifizierungshub. TRUSTIFAI dient der Überprüfung und Zertifizierung von KI-Anwendungen. Durch ein unabhängiges Qualitätssiegel nach höchsten Standards wird Vertrauen in die sichere und zuverlässige Anwendung von KI geschaffen, was wiederum das Wachstum des KI-Marktes weiter vorantreibt.
v.l.n.r.: TÜV AUSTRIA Sachverständiger Rudolf Reisner, Auhof Center und Riverside-Eigentümer Kommerzialrat Peter K. Schaider, TÜV AUSTRIA Legal Compliance-Vertriebsleiter Günther Strobel und TÜV AUSTRIA Sachverständiger Mario Ullram (c) APA Fotoservice / Krisztian Juhasz
Gianni Esposito_Crescenzo die Fratta_c_TÜV AUSTRIA
Forschungsanlage „Underground Sun Storage 2030“ Bildnachweis: RAG / TV 1
TÜV AUSTRIA acquires CFF

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