Ob ein Betrieb aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen („Quarantäne“) geschlossen wird oder „freiwillig“, beispielsweise da es Kunden verboten ist, den Betrieb zu betreten, wird in der Gewerbeordnung (GewO) und im Eisenbahngesetz (EisbG) nicht unterschieden.
Jedenfalls müssen Sie eine (vorübergehende) Stilllegung, Betriebsunterbrechung oder Anlagenkonservierung aus gewerberechtlicher Sicht nicht an die Behörde melden. Sie können aber aufgrund unterschiedlichster Bestimmungen von diversen Maßnahmen bei Wiederinbetriebnahme betroffen sein. Sollte eine Betriebsunterbrechung ununterbrochen und mehr als fünf Jahre dauern, erlischt gem. GewO die Genehmigung der Betriebsanlage.
Im EisbG erlischt die Genehmigung erst mit der behördlich festgestellten Auflassung.
Zu beachten ist, dass die Fristen für wiederkehrende Prüfungen (z. B. gem. Verordnung für brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlagenverordnung, Kälteanlagenverordnung, Hebeanlagenverordnung etc. etc.) durch die COVID-19 Maßnahmen grundsätzlich nicht gehemmt werden. Das bedeutet, dass sämtliche wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich auch bei Betriebsstilllegungen weiter durchzuführen sind. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, gewisse Anlagen durch technische Maßnahmen außer Betrieb zu nehmen, um dadurch die wiederkehrenden Prüfungen nicht mehr durchführen zu müssen. Allerdings sind in diesem Fall nach Wiederinbetriebnahme teilweise besondere Prüfungen durchzuführen.
Teilweise enthalten Verordnungen bereits Bestimmungen, welche eine gewisse Flexibilität bezüglich der Fristen zur Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen gewähren.
Unsere Kunden, die bereits den TÜV AUSTRIA tami nutzen, werden über diese Bestimmungen online informiert.
Bezüglich vieler wiederkehrender Prüfpflichten (AM-VO, AStV, VEXAT, ESV, GKV etc.) erachtet es das Arbeitsinspektorat als zulässig – wenn beispielsweise ein Betriebsbereich COVID-19-bedingt nicht zugänglich ist – dass diese Prüfungen verschoben werden, solange diese noch im Jahr 2020 erfolgen.
Sollten Sie die Betriebsunterbrechung dazu nutzen, Ihre Betriebsanlage umzugestalten (Maschinen umstellen, neue Maschinen aufstellen, Raumumbauten etc.) oder gar Ihre Produktion umzustellen (Desinfektionsmittel anstelle Parfum herstellen etc.) muss geprüft werden, ob es sich dabei z.B. um einen anzeigepflichtigen Austausch gleichartiger Maschinen etc. oder sogar um eine genehmigungspflichtige Änderung handelt.
Für diesbezügliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Das Qualitätssiegel für Künstliche Intelligenz
Österreichs erster KI Test- und Qualifizierungshub
TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) verkündeten bei einer Pressekonferenz mit dem Oberösterreichischen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und dem Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner die Gründung von Österreichs erster KI Test- und Qualifizierungshub.
TÜV AUSTRIA & Software Center Hagenberg Joint Venture
TRUSTIFAI
Sichere & zuverlässige Anwendung von KI
https://www.trustifai.at | TÜV AUSTRIA und das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) gründen in einer wegweisenden Kooperation mit TRUSTIFAI Österreichs erstes KI Test- und Qualifizierungshub. TRUSTIFAI dient der Überprüfung und Zertifizierung von KI-Anwendungen. Durch ein unabhängiges Qualitätssiegel nach höchsten Standards wird Vertrauen in die sichere und zuverlässige Anwendung von KI geschaffen, was wiederum das Wachstum des KI-Marktes weiter vorantreibt.
Mit Sicherheit: TÜV AUSTRIA sorgt für höchstes Shopping-Vergnügen
Prüfung gemäß § 82b der Gewerbeordnung
Das Auhof Center im Westen von Wien mit über 150 Shops und die Riverside Shopping Mall mit mehr als 50 Geschäften im Süden der Hauptstadt vertrauen bei der Überprüfung ihrer Shoppingcenter bereits seit nunmehr zehn Jahren auf die fachliche Expertise von TÜV AUSTRIA.
TÜV AUSTRIA übernimmt die Prüfstelle NTI-Italia S.r.l.
Portfolio-Erweiterung in Italien
Das Unternehmen konnte sich insbesondere im Bereich der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgreich auf dem italienischen Markt etablieren.
Underground Sun Storage:
TÜV AUSTRIA prüft weltweit ersten geologischen Wasserstoffspeicher
Qualitätsausbildung in Italien:
TÜV AUSTRIA erwirbt CFF