Solution: Prüfung im Eisenbahnwesen

Solution: Prüfung im Eisenbahnwesen

Legal Compliance Sales Team

Region: Österreich

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

+43 5 0454 1410

E-Mail senden

TÜV AUSTRIA CERT GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-6048
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: cert@tuv.at
tuv.at/cert

TÜV AUSTRIA TVFA Prüf- und Forschungs GmbH

TÜV AUSTRIA | Österreich

Gutheil-Schoder-Gasse 17 1230 Wien Österreich

43(0)1 6650 600

E-Mail senden

TÜV AUSTRIA CERT GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-6048
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: cert@tuv.at
tuv.at/cert

TÜV AUSTRIA Prüfung im Eisenbahnwesen

In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?

  • Alle Regionen

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Stelle für die Prüfung nach § 19a Eisenbahngesetz (EisbG) für genehmigte Eisenbahnanlagen."

Informationen gemäß Eisenbahngesetz | § 19a EisbG

Jede genehmigte Eisenbahnanlage ist dahingehend zu überprüfen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen eisenbahnrechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen – ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebs).

Zu diesen prüfpflichtigen Eisenbahnanlagen gehören auch Anschlussbahnen, wie z. B. „Industriegleise“ oder auch Containerterminals. Solche Eisenbahnanlagen ermöglichen den Anschluss von privaten Betrieben etc. an die öffentliche Schieneninfrastruktur.

Anschlussbahnen werden hinsichtlich ihrer Betriebsführung unterschieden in

1. Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb mittels Triebfahrzeugen oder Zweiwegefahrzeugen;
2. Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb mittels sonstiger Verschubeinrichtungen;
3. Anschlussbahnen ohne Eigenbetrieb.

Wichtig: Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!

TÜV AUSTRIA ist eine akkreditierte Stelle für Prüfungen nach § 19a EisbG.

Themenschwerpunkte

  • Genehmigungszustand: Hierbei ist zu prüfen, ob die eisenbahnrechtlich genehmigten Anlagen, Einrichtungen und Gebäude noch so bestehen, wie sie genehmigt wurden (Baugenehmigungs-, Bauartgenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheide)
  • Auflagen: Die Einhaltung der in eisenbahnrechtlichen Bescheiden festgeschriebenen Auflagen sind zu überprüfen
  • Eisenbahnrechtliche Bestimmungen: Der Gesetzgeber regelt eine Vielzahl an sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen an eine Eisenbahnanlage in Verordnungen. Die Kenntnis und Relevanz dieser Verordnung unter Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen rücken diesen Themenschwerpunkt bei der Prüfung nach § 19a EisbG in den Vordergrund.

Vorteile

  • Rechtssicherheit für die Geschäftsführung und verantwortliche Beauftragte (z. B. Betriebs-, Produktions- und Logistikleitung, Sicherheitsfachkraft, Brandschutz- / Strahlenschutz- / Gefahrgutbeauftragte/r,…)
  • Ein wichtiger Schritt in Richtung Erfüllung aller relevanten Umweltgesetze
  • Ein wesentlicher Bestandteil einer gerichtsfesten Organisation
  • Darstellung der gesamten gewerberechtlichen Bescheid-, Gesetzes- und Genehmigungssituation Ihres Betriebes
  • Dokumentierte Gesetzeskonformität bei Haftungsfragen (Schäden oder Unfälle)
  • Unumgänglich für Zertifizierungen nach einschlägigen QM-Normen (ISO 900114001 oder EMAS)
  • Einhaltung einer gesetzlichen Prüfpflicht

Prüfungen im Eisenbahnwesen

Ob Bauteilprüfungelektromagnetische VerträglichkeitLärmmessung oder Schweißtechnik von Eisenbahnfahrzeugen. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Betrieb Ihrer Eisenbahnanlage.

Als akkreditiertes Prüflabor für Bahnsysteme (EN ISO/IEC 17020, 17025, 17065) bietet TÜV AUSTRIA TVFA unabhängige Prüfungen von Infrastrukturkomponenten, Fahrzeugkomponenten und Oberleitungen an. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung von Drehgestellen, Dämpfungssystemen, Schwellen, Schienenbefestigungssystemen, Rad- und Maschinenkomponenten, Oberleitungen und deren Verbindungen und Abspannungen sowie Schienen und Schienenverbindungen.

Wir führen komplette Zulassungsprüfungen für stumpf gestoßene und aluminothermisch geschweißte Schienen (EN 14587, EN 14730), für Schienenbefestigungssysteme (EN 13481, EN 13146) und Schwellen (EN 13230, EN 16431) durch. Darüber hinaus prüfen wir alle Komponenten und Systeme, wie z. B. isolierte Schienenstöße und Schienenbefestigungssysteme, nach Kundenvorgaben.

Wir führen Ermüdungs- und Festigkeitsprüfungen von Radsätzen, Drehgestellen, Rahmen, etc. nach EN 13749, UIC 515-4, UIC 615-4 durch.

Prüfung von Eisenbahneinrichtungen:

Der Betreiber von Eisenbahnanlagen oder von Eisenbahnfahrzeugen ist verpflichtet, diese gesetzesmäßig zu betreiben. D. h. die Eisenbahnanlagen (Schienen, Weichen, Prellböcke etc.) und Eisenbahnfahrzeuge sind wiederkehrend überprüfen zu lassen.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Land*
Address
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Ich bin tami

Sind Sie zum ersten Mal hier? Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikat prüfen

Lösung finden

Wissenschaftspreis einreichen

Zertifikate prüfen

  • Personen- / System- / Produkt-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

Lösung finden

WiPreis einreichen

WiPreis einreichen

*“ zeigt erforderliche Felder an

1
2
3
4
Wählen Sie bitte zuerst aus, in welcher Kategorie Sie einreichen möchten*

You cannot copy content of this page