Solution: ATEX Unterlagen

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Hinterlegung technischer Unterlagen für ATEX-Geräte Gerätekategorie 2

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Technischen Unterlagen für ATEX-Geräte der Gerätekategorie 2 (nicht elektrisch) bei einer Notifizierten Stelle nach 2014/34/EU, Art. 13, Abs.(1) b) ii)

Technische Unterlagen für ATEX-Geräte der Gerätekategorie 2 müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Geräts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen.

 

Technische Unterlagen für ATEX-Geräte der Gerätekategorie 2 müssen zusätzlich in dem für diese Bewertung erforderlichen Maße Entwurf, Fertigung und Funktionsweise des Geräts abdecken.

Sie enthalten u.a.:

  • Eine allgemeine Beschreibung der Geräte.
  • Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Montage-Untergruppen, Schaltkreisen usw.
  • Beschreibungen und Erläuterungen , die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise der Geräte erforderlich sind.
  • Eine Liste der ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung der Sicherheitsaspekte der Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind.
  • Die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.
  • Prüfberichte

"TÜV AUSTRIA hinterlegt technische Unterlagen gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für Geräte, die keine Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte sind."

TÜV AUSTRIA bietet für die Hinterlegung der technischen Unterlagen gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Artikel 8 (1) b) ii) Art. 13, Abs.(1) b) ii) für Geräte, die keine Verbrennungsmotoren oder elektrische Geräte sind, folgende Möglichkeiten an:
  • 1-jährliche Hinterlegung (Laufzeit: ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr)
  • 10-jährliche Hinterlegung (Laufzeit: 10 Jahre mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr)

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