Solution: Anhängelasterhöhung für PKW/LKW (M1/N1)

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Sebastian Puseljic

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Ing. Stefan Schicho

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TÜV AUSTRIA Automotive

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Erhöhung der Stützlasten & richtiger Umgang mit Anhängelasten von Anhängevorrichtungen

FAQ Anhängelasterhöhung

  • Welche Unterlagen sind notwendig?
    Anhängelasterhöhung: Typenschein vom Fahrzeug und Foto des Typenschildes der Anhängevorrichtung
    (Anmerkung: Eine Anhängevorrichtung kann aus mehreren Bauteilen bestehen und daher auch mehrere Typenschilder aufweisen)
  • Wie lange dauert der Prozess?
    Je nach Fahrzeug kann die Bearbeitungszeit 1-3 Werktage betragen, falls die gewünschte Anhängelasterhöhung bereits von TÜV AUSTRIA geprüft wurde.
  • Sind dafür technische Änderungen an meinem Fahrzeug notwendig?
    Sollte die serienmäßig verbaute Anhängevorrichtung für Ihre gewünschte Anhängelast ausreichend dimensioniert sein, ist keine weitere technische Änderung notwendig.
  • Weitere Schritte nach der Gutachtenausstellung?
    Nach der Gutachtenausstellung ist grundsätzlich unter Vorlage des Gutachtens der TÜV AUSTRIA Automotive eine Abnahme nach §33 KFG bei der jeweils zuständigen Landesfahrzeugprüfstelle erforderlich. Dort wird dann die Änderung der Anhängelasterhöhung in den Typenschein und Fahrzeugdatenbank eingetragen. Nach erfolgter Eintragung muss ein neuer Zulassungsschein bei einer Zulassungsstelle beantragt werden.
    Hier finden Sie einen Link zu den Landesprüfstellen: https://stagetpakks.tuv.at/fahrzeugpruefstellen/
  • Darf ich nach erfolgter Änderung nur noch Steigungen bis 8% befahren?
    Die serienmäßigen Bedingungen bleiben erhalten. Das bedeutet, dass mit der serienmäßigen Anhängelast weiterhin Steigung von bis zu 12% befahren werden dürfen. Steigt das Gewicht des Anhängers über die serienmäßige Anhängelast, bis hin zu Ihrer erhöhten Anhängelast, sind nur Steigungen bis zu 8% zulässig.
  • Wie sieht es mit der Garantie meines Fahrzeuges aus?
    Im Schadenfall kann eine Garantie- oder Gewährleistung betroffener Baugruppen abgelehnt werden, wenn eine Anhängelasterhöhung vorgenommen wurde, da diese vom Hersteller nicht vorgesehen sind.
    Bitte klären Sie dies im Vorhinein mit Ihrem Händler ab.

"TÜV AUSTRIA ist Ansprechpartner für Prüfungen zu Änderungen der Stützlasten sowie zum nachträgliche Anbau von Anhängevorrichtungen."

Anhängelasterhöhung für Anhängevorrichtungen

Einige Fahrzeuge der Klasse M1 / N1 (Personenkraftfahrzeuge; Nutzfahrzeuge) haben für viele Einsatzgebiete ab Werk eine zu geringe Anhängelast.

Bei einigen Fahrzeugen, Fahrzeugvarianten oder Motorisierungsvarianten gibt es die Option nicht, eine Anhängerkupplung ab Werk zu bestellen. In diesem Fall ist es meistens so, dass diese Fahrzeuge ohne oder mit nur sehr niedrigen Stützlasten und Anhängelasten genehmigt sind. Dies ist auch bei manchen Fahrzeugherstellern der Fall, wenn Neufahrzeuge ohne Anhängervorrichtung bestellt werden.

Ob Fahrzeuge für eine höhere Anhängelast und Stützlast ausgelegt und welche Umbauarbeiten dafür notwendig sind, wird von unseren Prüftechnikern den geltenden Vorschriften entsprechend geprüft.

Die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Anhängelasten gelten bis zu einer Steigung von 12%. Um die Belastungen auf das Fahrzeug und auf den Antriebsstrang durch die erhöhte Anhängelast zu reduzieren, wird die zulässige Steigung auf 8% reduziert. Natürlich kann die serienmäßige Anhängelast weiterhin bis zu einer Steigung von 12% verwendet werden.

CARLOS TC Prüfverfahren für sichere Anhängerkupplungssysteme:
Prüfungsgrundlage ist ein mehraxialer Prüfstandversuch (CARLOS TC Test), sowie umfangreiche Fahrversuche. Sehen Sie mehr dazu in unserem VIDEO auf YouTube.

Die Prüfergebnisse vieler beliebter Fahrzeuge liegen uns bereits teilweise vor. Bitte sehen Sie dazu selbst gerne in unserer stetig wachsenden Datenbank nach. Ist Ihr Fahrzeug nicht dabei oder, im Idealfall, befindet es sich bereits in der Liste der geprüften Fahrzeuge, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage inklusive einer Kopie vom Typenschein (COC Papier, EG Übereinstimmungserklärung) des Fahrzeugs.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Abnahme nach §33 KFG

Für alle bereits überprüften Fahrzeuge sind mit Vorlage unseres, auf die jeweilige Fahrgestellnummer ausgestellten, Prüfberichts in weiterer Folge nur eine Abnahme nach §33 KFG beim jeweils zuständigen Amt der Landesregierung erforderlich.

Das jeweils zuständige Amt der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:
https://stagetpakks.tuv.at/fahrzeugpruefstellen/

Bezüglich der Garantie Ihres Fahrzeuges bitten wir Sie, Rücksprache mit Ihrem Händler zu halten.

Preis: ab 450 € exkl. MwSt.

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