Solution: Sicherheitsgutachten zu Produkttypen in der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik
Solution: Sicherheitsgutachten zu Produkttypen in der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik
Sicherheitsgutachten zu Produkttypen in der Telematikinfrastruktur (TI) der gematik
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Nach §§ 291b Abs. 1a Satz 1 und 2 SGB V müssen Komponenten und Dienste in der Telematikinfrastruktur den Anforderungen zur Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit entsprechen und ein Zulassungsverfahren der gematik GmbH durchlaufen. In diesem Kontext müssen Sicherheitsgutachten zu Aspekten des Datenschutzes und der Informationssicherheit von qualifizierten, unabhängigen TI-Sicherheitsgutachtern durchgeführt werden.